ideea GmbH & Co. KG | Startseite

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen


AGB der ideea live GmbH & Co. KG

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von ideea live GmbH & Co. KG (kurz nachstehend ideea genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Verkaufs- und Mietbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen, es sei denn, sie sind schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt worden.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen ideea und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote von ideea sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von ideea.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. ideea erstellt seine Angebote grundsätzlich auf der Grundlage der Maßangaben des Kunden, für deren Richtigkeit ideea nicht haftet.

(3) Mündliche Nebenabreden  oder mündliche Zusicherungen die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen, sind nichtig.

(4) Abgegebene Kostenschätzungen oder Grobkosten sind unverbindlich.

§ 3 Preise

(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich ideea an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung von ideea genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich zur mietweisen Gestellung, soweit nicht anders vereinbart. Alle Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, für die jeweilige Laufzeit der  Messe oder Veranstaltung.

(2) Nicht im Preis enthalten sind, sofern nicht anders vereinbart, die messeseitigen Anschlusskosten sowie die Gebühren aller Art, die von Messegesellschaften, Speditionen, Abfertigungsorganen, Zollbehörden pp. erhoben werden.

(3) Lohn- und Frachtkostenerhöhungen, welche bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren, können an den Kunden weiterberechnet werden.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Eine Standübergabe erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die ideea die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn Sie bei Lieferanten von ideea oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat ideea auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ideea, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(3) ideea ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nachweisbar nicht von Interesse.

(4) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von ideea setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die durch die Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Kunden entstehenden Mehrkosten, die bei ideea entstehen, hat der Kunde zu tragen.

(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist ideea berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von ideea verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Bei vermieteten Ständen gilt grundsätzlich, dass die Standabnahme, sofern diese vereinbart wurde, spätestens 18 Stunden vor Messebeginn zu erfolgen hat, sofern nicht anders vereinbart. Erscheint der Kunde zu dieser Abnahme nicht, gilt die Lieferung als abgenommen. Bei einer Inbetriebnahme durch den Kunden bzw. Teilinbetriebnahme durch den Kunden gilt die Lieferung als abgenommen, auch wenn zuvor keine formelle Abnahme erfolgt ist.

§ 6 Rechte des Kunden als Käufers wegen Mängel

(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.

(2) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von ideea nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

(3) Der Kunde muss der Kundendienstleitung von ideea Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind ideea unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

(4) Im Falle einer Mitteilung des Kunden, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt ideea nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass:

a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an ideea geschickt wird;
b) der Kunde das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker von ideea zum Kunden geschickt wird,
um die Reparatur vorzunehmen.

Falls der Kunde verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann ideea diesem Verlangen entsprechen, wobei ausgetauschte Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von ideea zu bezahlen sind.

(5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(6) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(7) Die Gewährleistung für ideea entfällt, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte Instandsetzungsarbeiten hat durchführen lassen. ideea haftet nicht für Farbabweichungen und Qualitätsmängel grafischer Arbeiten, soweit Sie nicht von ideea selbst erbracht wurden. Für nicht selbst hergestellte Teile und anderweitige Fremdleistungen beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass ideea die gegen den Lieferanten von ideea wegen etwaiger Mängel bestehenden Ansprüche an den Kunden abtritt.

§ 7 Rechte des Kunden als Mieter wegen Mängel

(1) Eine unvollständige oder unrichtige Lieferung sowie offene Mängel sind unverzüglich nach Lieferung, spätestens bei Standabnahme, sofern diese vereinbart wurde, ideea anzuzeigen. Dem Kunden ist bekannt, dass die vermieteten Gegenstände grundsätzlich mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet werden und daher nicht neuwertig zu sein brauchen.

(2) Die Gewährleistungsverpflichtung für ideea beschränkt sich unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nach Wahl von ideea darauf, etwaige Mängel durch Nachbesserungen oder durch Rückvergütung oder Minderung der Vergütung zu beseitigen.

(3) Lässt ideea eine durch den Kunden gegenüber ideea gesetzte angemessene Nachfrist für die Nachbesserung verstreichen, so hat der Kunde ein Minderungsrecht. Dieses gilt auch in anderen Fällen, in denen die Nachbesserung fehlschlägt. Der Kunde kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung von ideea trotz einer Minderung für den Kunden durch ihn beweisbar nicht mehr von Interesse ist.

(4) Die Gewährleistung für ideea entfällt, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte Instandsetzungsarbeiten hat durchführen lassen. ideea haftet nicht für Farbabweichungen und Qualitätsmängel grafischer Arbeiten, soweit Sie nicht von ideea selbst erbracht wurden. Für nicht selbst hergestellte Teile und anderweitige Fremdleistungen beschränkt sich die Gewährleistung darauf, dass ideea die gegen den Lieferanten von ideea wegen etwaiger Mängel bestehenden Ansprüche an den Kunden abtritt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt bei Verkauf


(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die ideea aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden ideea die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

(2) Die Ware bleibt Eigentum von ideea. Der Kunde verwahrt das Eigentum von ideea unentgeltlich. Ware, an der ideea Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an ideea ab. ideea ermächtigt ihn widerruflich, die an ideea abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von ideea hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit ideea seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ideea die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist ideea berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 9 Zahlung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von ideea zu 50 % bei Auftragserteilung, zu weiteren 50 % nach Standübergabe bzw. Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. ideea ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist ideea berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. ideea ist ferner berechtigt, sollte vor Standübergabe die Zahlung der ersten Rate nicht feststellbar sein, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in diesem Falle verpflichtet, den sich daraus für ideea ergebenden Schaden zu ersetzen.

(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ideea über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(3) Gerät der Kunde in Verzug, so ist ideea berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch ideea ist zulässig.

(4) Wenn ideea Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn ideea andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist ideea berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. ideea ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 10 Verschiedenes

(1) Die Entwurfsunterlagen, die Planungs- und Zeichnungsunterlagen sowie das Design bleiben geistiges Eigentum von ideea. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von ideea die sich daraus ergebenden Unterlagen zu vervielfältigen, selbst zu verwerten oder an Dritte weiter zu geben. Er ist auch nicht berechtigt, daraus Nachbauten zu erstellen, soweit nicht anders vereinbart. Für Planungs- und Entwurfsleistungen gilt die HOAI in der gültigen Fassung als vereinbart.

(2) Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen, so hat er einen Schadenersatz in Höhe von 50 % des zwischen den Parteien vereinbarten Kaufpreises bzw. der zwischen den Parteien vereinbarten Miete zu zahlen. Der Schadenersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist, der Nachweis eines höheren Schadens durch ideea ist zulässig.

(3) Die vorstehenden Regelungen zu § 10 Abs. (1) und (2) gelten auch in den Fällen des § 311 Abs. 2 BGB, somit auch, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss zwischen den Parteien gekommen ist.

(4) ideea ist berechtigt, kostenlos, ohne Zustimmung des Kunden Bildmaterial der gelieferten Leistung zu veröffentlichen bzw. zu Werbezwecken zu nutzen.

(5) Es ist Aufgabe des Kunden, die für die Aufstellung von Messeständen eventuell erforderliche Genehmigung einzuholen. ideea übernimmt dafür keine Haftung, es sei denn, es liegt eine gesonderte schriftliche Vereinbarung der Parteien über die Übernahme des Genehmigungsverfahrens durch ideea vor. In diesem Falle haftet ideea nur im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Untervermietung oder eine sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ideea vorzunehmen. Im Falle einer Zustimmung ist der Kunde verpflichtet, an ideea die Ansprüche gegen den Untermieter oder sonstigen Dritten abzutreten, ohne dass damit die primäre Leistungsverpflichtung des Kunden erloschen ist. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Kunde schon bei Vertragsabschluss die Absicht der Untervermietung bekanntgegeben hat (z. B. bei Gemeinschaftsständen).

(7) Von dem Kunden geliefertes Material, Exponate aller Art, Dekorationsmaterial pp. verarbeitet, transportiert und lagert ideea nur auf Gefahr des Kunden. Jegliche Haftung von ideea ist ausgeschlossen.

(8) Der Kunde hat im Falle der Vermietung die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu behandeln und etwaige Schäden sofort anzuzeigen. Er haftet für Schäden, die an den vermieteten Gegenständen in der Zeit der Gebrauchsüberlassung an den Kunden entstehen.

(9) Dem Kunden ist bekannt, dass ideea die personenbezogenen Daten seiner Kunden entsprechend den §§ 28 und 29 Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses speichert und verarbeitet.

§ 11 Haftung

(1) Schadensersatzansprüche gegenüber ideea sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ideea für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von ideea garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von ideea entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Soweit die Haftung von ideea ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ideea.

§ 12 Kündigung

(1) Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält die Ideea die vereinbarte Vergütung für die erbrachten Leistungen. Als erbrachte Leistungen in diesem Sinne gelten auch Vergütungs- bzw. Schadensersatzansprüche, die die Ideea aus eingegangenen Verpflichtungen gegenüber Dritten (Subunternehmern, Vermietern, etc.) zu erfüllen hat.

(2) Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 40% des dafür vereinbarten Honorars als ersparte Aufwendungen vereinbart. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ideea und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.